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Die Verbände der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) und der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (VLBS) begrüßen die Entscheidung der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Streichert-Clivot, dass die ab dem 17.11. geltende dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske nach der Anpassung der Coronaverordnung in eine allgemeine Maskenpflicht überführt werden soll.

Dazu Pascal Koch, Landesvorsitzender des VLW: „Das aktuelle Infektionsgeschehen hat gezeigt, dass sich Impfdurchbrüche vermehren und auch Geimpfte, die keine Symptome haben, das Virus übertragen können. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.

• Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Haushaltsjahr 2021
• Rechtsprechung mit Signalwirkung
• Offene Rechtsverfahren und Ausblick

Ausgangslage
Der fehlgeleitete Wettbewerbsföderalismus seit 2006 hat insbesondere im Haushaltsnotlageland Saarland dazu geführt, dass die Tarifergebnisse für die Tarifbeschäftigten nur zeitverzögert, teilweise oder gar nicht (Nullrunde 2011) übertragen wurden. Hinzu kommt der dem Abstandsgebot zuwiderlaufende zeitliche Versatz in höheren Besoldungsgruppen und die Beibehaltung der Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.

Hinweis: die Antragsformulare sind über den Vorstand erhältlich. Bei Interesse bitte eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. schreiben.

Aufhebung der Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus

Mit Schreiben vom 12.10.2021 sollen in saarländischen Schulen ab dem 15. Oktober „Dauerbescheinigungen“ anstelle der bisherigen Testzertifikate ausgegeben werden. Diese Bescheinigungen sind gemäß Vorlage des Ministeriums „bis auf Weiteres gültig“. Dies ist mit Blick auf die Beruflichen Schulen nicht umsetzbar. Viele der Schülerinnen und Schüler (SuS) an den Beruflichen Schulen unterliegen nicht mehr der Schulpflicht. Sie können jederzeit ihre schulische Ausbildung in unseren Systemen beenden bzw. im Rahmen der dualen Ausbildung ihr Ausbildungsverhältnis kündigen. Die zuvor ausgestellten „Dauerbescheinigungen“, welche „bis auf Weiteres gültig“ sind, verbleiben weiterhin im Besitz dieser SuS, ohne dass irgendeine Kontrolle darüber besteht. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.

Am 21.09.21 hat der saarländische Ministerrat beschlossen, dass ab dem 22.09.21 die Maskenpflicht im Unterricht nicht mehr gilt. Für die Verbände der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) und der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (VLBS) ist diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar, da erst vor Kurzem die Verlängerung der Maskenpflicht bis Anfang Oktober durch die Landesregierung beschlossen wurde. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.

(VLW, VLBS) Im Jahr 1988 wurde im Amtsblatt die Nebentätigkeitsverordnung veröffentlicht. § 9 sah eine Ablieferungspflicht für die Besoldungsstufen A 13 – A 16 ab einem Betrag von 9.600 DM vor. Dieser Betrag wurde seither nicht erhöht. Ganz im Gegenteil, nach Einführung des Euro wurde der Betrag auf 4.800 Euro „angepasst“. Mit dem damaligen Wechselkurs wäre hier ein Betrag von 4.908,40 Euro korrekt gewesen.
Durch die vorgesehene Neuregelung soll künftig für alle Besoldungsgruppen eine einheitliche Ablieferungsgrenze in Höhe von 5.600 Euro eingeführt werden. In der Begründung zum Entwurf findet sich auf Seite 2 folgende Formulierung „(...) Sie wurden seit Jahren nicht mehr erhöht und spiegeln damit die inzwischen eingetretene Geldwert-/ Preisentwicklung nicht wider.“ Die geplante Erhöhung von 4.800 Euro auf 5.600 Euro stellt einen Anstieg von gerade einmal 16 Prozent dar. Seit dem Inkrafttreten der Nebentätigkeitsverordnung führte die Inflation aber zu einem relativen Kaufkraftverlust von mehr als 35 Prozent. Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag.