Der VLBS Saarland ist eine Standesvertretung.
Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Dienstherrn und der Landespolitik. Zu diesem Zweck ist der Verband aktives Mitglied beim dbb Landesbund Saar (dbb Saar) und beim Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvlB).
Unsere Leistungen:
- Wir setzen uns ein für die Belange aller Lehrkräfte an beruflichen Schulen im Saarland, insbesondere im technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereich.
- Wir stellen drei Mitglieder im Hauptpersonalrat des Beruflichen Bereiches.
- Wir beraten und helfen den Mitgliedern in Fragen des Dienst- und Versorgungsrechts.
- Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Fragen rund um die Beihilfebeantragung.
- Wir bieten unseren Mitgliedern eine Diensthaftpflicht- und eine Dienstschlüsselversicherung, die über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist.
- Unsere Mitglieder genießen über die Fachanwälte des dbb Dienstrechtsschutz (Beratungsrechtsschutz und ggf. Verfahrensrechtsschutz).
- Wir suchen und finden das Gespräch mit den wichtigsten Vertretern aus Politik und Wirtschaft.
- Wir tauschen uns mit vielen Lehrerverbänden, sowohl im Saarland als auch bundesweit, regelmäßig aus.
- Unsere Mitglieder sind an vielen Standorten der Beruflichen Bildung vertreten und stellen Ihre ersten Ansprechpartner vor Ort dar.
Unsere Ziele:
- Reduzierung der Wochenstundenzahl von 25,5h auf 24,5h, entsprechend der gymnasialen Oberstufe,
- Verkürzung und Anpassung der Beförderungszeit an den öffentlichen Dienst,
- Einführung einer Klassenlehrerstunde pro Woche (Systemstunde) in Vollzeitklassen und Klassen des Übergangssystems.
- Gewährung der Altersermäßigung zu Beginn des Schuljahres, in dem die Altersgrenze erreicht wird,
- Ausreichender Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern in der Ausbildungsvorbereitung (AV) und den Berufsfachschulen (BFS1 und BFS2),
- Anpassung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) auf die Belange der Beruflichen Bildung,
- keine Absenkung der Versorgungssätze,
- Einführung des gleichen Klassenteilers für Berufliche Schulen wie in allgemeinbildenen Schulen,
- Freigabe weiterer Beförderungsstellen in A14 für die Standorte der beruflichen Bildung,
- Gleichstellung der Deputatstunden nach §6, betrifft Vollzeitschüler, mit den Deputatstunden an Gymnasien,