Aufhebung der Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus
Mit Schreiben vom 12.10.2021 sollen in saarländischen Schulen ab dem 15. Oktober „Dauerbescheinigungen“ anstelle der bisherigen Testzertifikate ausgegeben werden. Diese Bescheinigungen sind gemäß Vorlage des Ministeriums „bis auf Weiteres gültig“. Dies ist mit Blick auf die Beruflichen Schulen nicht umsetzbar. Viele der Schülerinnen und Schüler (SuS) an den Beruflichen Schulen unterliegen nicht mehr der Schulpflicht. Sie können jederzeit ihre schulische Ausbildung in unseren Systemen beenden bzw. im Rahmen der dualen Ausbildung ihr Ausbildungsverhältnis kündigen. Die zuvor ausgestellten „Dauerbescheinigungen“, welche „bis auf Weiteres gültig“ sind, verbleiben weiterhin im Besitz dieser SuS, ohne dass irgendeine Kontrolle darüber besteht. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.