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Gemeinsame HPR-Liste des VLBS und des VLW

 

Die Vorstände des VLBS und des VLW haben sich dazu entschlossen, bei der HPR-Wahl im März 2017 eine gemeinsame Liste aufzustellen. Die Gründe für diese Zusammenarbeit sind vielfältig:

 

Beide Verbände arbeiten schon seit längerer Zeit sehr eng zusammen. Gemeinsame Stellungnahmen werden veröffentlicht und es werden Termine im Landtag, bei den Kammern und im Ministerium für Bildung und Kultur mit Vertretern des VLW und des VLBS wahrgenommen. Aktionen, wie z.B. der Firmenlauf oder die Fahrt zur didacta werden miteinander organisiert. Auch kooperieren auf Bundesebene der Bundesverband des VLW und des VLBS bereits seit vielen Jahren. Auch können durch eine gemeinsame Liste die Interessen unserer Mitglieder besser vertreten werden. Denn eine große Zahl der Mitglieder unterrichtet zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus dem kaufmännischen, technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereich an Berufsbildungszentren.

 

Weitere Argumente sind, dass sowohl der VLW als auch der VLBS dem dbb angehören. Beide Verbände vertreten die gleichen Interessen und verfolgen zu über 90 % die gleichen Ziele. Durch eine gemeinsame Liste werden die Chancen auf eine möglichst große Zahl von HPR-Plätzen für unsere Kandidaten verbessert.

 

Im aktuellen Hauptpersonalrat der beruflichen Schulen im Saarland setzen sich zum ersten Mal Kolleginnen und Kollegen aus dem kaufmännischen, technisch-gewerblichen und dem sozialpflegerischen Bereich seit nunmehr fast vier Jahren gemeinsam für die Belange aller Kolleginnen und Kollegen an den beruflichen Schulen im Saarland ein.

 

VLW und VLBS stellen im aktuellen Hauptpersonalrat zusammen sechs von neun Mitgliedern!

 

Unser Vorteil ist, dass wir nur die Interessen der Kolleginnen und Kollegen an den beruflichen Schulen vertreten. Wir müssen uns nicht verbiegen oder Kompromisse eingehen, weil wir die Kolleginnen und Kollegen mehrerer Schulformen vertreten. Derzeit ist Bernd Haupenthal vom VLBS der HPR-Vorsitzende und seine Stellvertreterin ist Simone Groh vom VLW. Unterstützt wird Bernd Haupenthal dabei von unserer VLBS-Kollegin Marion Thewes, die ebenfalls Mitglied des HPR ist. Neben der Wahrung der Interessen aller Kolleginnen und Kollegen und der Wahrnehmung der Aufgaben der Mitbestimmung bei z. B. Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen und Funktionsübertragungen arbeitet der HPR kontinuierlich bei Neuerungen im beruflichen Bereich mit. Im Rahmen von externen Anhörungen nimmt der HPR Stellung, macht Verbesserungsvorschläge und hinterfragt kritisch bei geplanten Änderungen. Hierbei ist für den HPR der Minister für Bildung und Kultur der direkte Ansprechpartner mit dem in vertrauensvoller Zusammenarbeit für das Wohl aller Kolleginnen und Kollegen zusammengearbeitet werden soll.

 

Für den HPR ist es zur Wahrnehmung seiner Aufgaben besonders wichtig, rechtzeitig und umfassend durch den Dienstherrn bei geplanten strukturellen und personellen Änderungen informiert zu werden. Dies, sowie das zügige Ausschreiben unbesetzter Funktionsstellen und eine größtmögliche Transparenz bei Stellenbesetzungen nach dem Prinzip der Bestenauslese werden auch weiterhin durch die Mitglieder des VLBS und des VLW im Hauptpersonalrat eingefordert werden.

 

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Stimme und seien Sie sich gewiss, dass wir uns weiterhin für Ihre Interessen einsetzen werden!

 

Weitere Infotmationen finden Sie hier im Flyer zur HPR Wahl.

Russ: Gute Balance – tragfähige Lösung

Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder

(dbb) Durch die linearen Erhöhungen von 2,0 Prozent (ab 1.1.2017) und 2,35 Prozent (ab 1.1.2018), den Mindestbetrag von 75 Euro und die Ausweitung der Erfahrungsstufe 6 auf alle Entgeltgruppen hätten die Gewerkschaften bei der Bezahlung nachhaltige Verbesserungen erreicht. „Alle drei Punkte sind enorm wichtig für die Fachkräftegewinnung und die Konkurrenzfähigkeit des Landesdienstes auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem bedeutet dieser Abschluss ein willkommenes Plus im Portemonnaie der Kolleginnen und Kollegen und eine Kaufkraftstärkung für die Binnenkonjunktur“, erklärte Russ.

Bei wichtigen strukturellen Themen, etwa den Entgeltordnungen, seien Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ebenfalls vorangekommen. Russ: „Mit der verbindlichen Prozessvereinbarung zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich haben wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Modernisierung des öffentlichen Dienstes getan. Wir werden in nächster Zeit darauf zu achten haben, dass die anstehenden Fragen zu Eingruppierung und Wertigkeit nicht auf die lange Bank geschoben werden.“

„Für den dbb“, so Willi Russ abschließend, „geht es jetzt um die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen. Die ersten sechs Länder, von Bayern bis Mecklenburg-Vorpommern, haben schon angekündigt, die Tarifeinigung auch für Beamte- und Versorgungsempfänger zu übernehmen. Das ist gut und richtig, aber erst wenn alle Länder den heutigen Abschluss übertragen haben, ist die Einkommensrunde 2017 beendet.“

Weitere Informationen zum Ergebnis der Einkommensrunde sowie vorläufige Entgelttabellen, im Internet auf der dbb Homepage.

www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2017.html

 

Gemeinsame Stellungnahme

zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichststunden der beamteten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO)

Der VLBS und der VLW begrüßen eine Stundenreduzierung für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen, die dort sehr gute Arbeit leisten. Durch die Änderung der Verordnung wird der stetig steigenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und den damit gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an die Grundschullehrkräfte Rechnung getragen. Als die Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen erwarten wir jedoch, dass einige längst überfällige Änderungen hinsichtlich der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen ebenfalls geändert werden. Ebenso wie im Grundschulbereich wurde zeitgleich die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich erhöht, dort aber um eine ganze Pflichtstunde. Dies begründet auch eine weitere entsprechende Vor- und Nachbereitungszeit von einer Unterrichtsstunde zu Hause sowie zusätzliche Korrekturen und Konferenzen. Im benachbarten Rheinland-Pfalz beträgt die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich 24 Unterrichtsstunden; bei einer besseren Besoldung und deutlich besseren Möglichkeiten in Funktionsstellen zu kommen, insbesondere in diejenigen der Besoldungsgruppe A14. Die Belastung der Lehrkräfte im beruflichen Bereich ist mindestens genauso gestiegen, wie die Belastung der Kollegen/-innen im Grundschulbereich. An den beruflichen Schulen gibt es mit Sicherheit die heterogenste Schülerschaft aller Schulen. Nicht unbedingt zur Entlastung hat auch die Einführung des Qualitätsmanagementsystems geführt, welches immer neue und stetig wechselnde Anforderungen an die Lehrkräfte im beruflichen Bereich stellt. Darüber hinaus ist der Begriff der Inklusion an den beruflichen Schulen seit Jahrzehnten „Alltagsgeschäft“, da viele Absolventen der Förderschulen im Saarland die Berufsbildungszentren besuchen. Dabei werden sie jedoch ab dem Übergang an die beruflichen Schulen hinsichtlich notwendiger Entlastungsstunden nicht mehr als Förderschüler im eigentlichen Sinne betrachtet. Des Weiteren leisten die beruflichen Schulen einen sehr großen Beitrag zur Beschulung der geflohenen Schülerinnen und Schülern, was für unsere Lehrkräfte mit einer sehr großen zusätzlichen Belastung verbunden ist. Die Umstellung auf lernfeldbezogene Zeugnisse bringt darüber hinaus einen sehr hohen Mehraufwand für unsere Kolleginnen und Kollegen mit sich. Ohne alle Mehrbelastungen an dieser Stelle aufzählen zu wollen, ist klar zu erkennen, dass die Anforderungen an alle Lehrkräfte (speziell auch die der Erweiterten Schulleitungen) auf ein nicht mehr erträgliches Maß angestiegen sind.

Bilanz zum "Saarländischen Weg" gezogen

(dbb) Im achten Spitzengespräch seit 2012 haben Landesregierung und Gewerkschaften Bilanz der bisher erreichten Ziele des Projektes „Zukunftssichere Landesverwaltung" gezogen. Die meisten Themenfelder aus dem Arbeitsprogramm seien abgearbeitet, stellte der dbb saar dazu am 20. September 2016 fest.Der bisherige Weg des Dialogs ("Saarländischer Weg") zwischen Landesregierung und gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sei für die Beschäftigten und insbesondere für die Beamtenschaft angesichts der schwierigen Haushaltslage des Landes bisher von Vorteil. Für den dbb Landesbund gab es dabei wichtige Aufgaben zu bewältigen. Der von der Landesregierung beschlossene Stellenabbau sowie die weitere Personalentwicklung mussten einer umfassenden Aufgabenkritik unterzogen werden. Weitere Einschnitte bei den Beschäftigten waren zu verhindern. Die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung bei den Beamten und Versorgungsempfängern sowie der Verbleib des Saarlandes in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sollten gesichert, Arbeitsbedingungen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.Schwierigster Umsetzungsprozess bleibe der Abbau von 2.400 Stellen bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2022, um den Haushalt um 120 Millionen Euro zu entlasten, so der dbb saar. Die veränderte Bevölkerungsentwicklung, der Flüchtlingszustrom sowie die gestiegenen Anforderungen im Bereich der inneren Sicherheit machten eine mittelfristige Personalverstärkung erforderlich.