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Warum Kinder von Beamten keinen Elternunterhalt zahlen müssen

Veröffentlicht am 25. September 2014 von Iris Suemenicht.
Wenn Ihre Eltern Beamte sind oder als Angehörige von Beamten beihilfeberechtigt sind, auch als Witwe oder Witwer eines Beamten, dann müssen Sie als unterhaltspflichtiges Kind keinen Elternunterhalt zahlen. Das gilt sowohl für Kinder von Landesbeamten als auch von Bundesbeamten.

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