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"Schultrojaner"

Prüfung der Schulserver auf illegale Buchkopien

Im Vertrag zwischen dem VdS Bildungsmedien e.V., der "Zentralstelle Fotokopieren an Schulen" und den 16 Bundensländern wurde im Gesamtvertrag, Dezember 2010, Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 Urheberrechtsgesetz, beschlossen, dass ausschließlich Fotokopien aus Lehrwerken für den Unterrichtsgebrauch zulässig sind. Ein Scannen von Lehrwerken ist darunter jedoch nicht zu verstehen.

Im Vertrag ist dabei die Aussage enthalten, dass der VdS und die Zentralstelle eine Software erstellen, mit der es dem Land bzw. den Schulträgern möglich sein soll, Schulserver auf illegal gescannte Kopien von Lehrwerken zu durchsuchen.

Das Bildungsministerium hat den SR darüber informiert, dass es diese Software zuerst unter Hinzuziehung der Datenschutzbeauftragten überprüfen will, sobald sie denn vorliegt. Dabei sollen Mißbrauchsmöglichkeiten bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Sollte es zu Bedenken gegenüber dieser Plagiatssoftware kommen, so werde das Ministerium diese nicht freigeben. Von den Vertragspartnern wird in einer Pressemitteilung jedoch Wert auf die Aussage gelegt, dass es nicht darum gehe die Arbeits- oder Privatrechner der Lehrkräfte oder gar der Schüler zu prüfen.

Wie sich jedoch die Schulträger dazu stellen, dazu liegen zur Zeit noch keine Informationen vor.

--> Pressemitteilung des VdS im Original