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Entwurf des Erlasses zur Leistungsbewertung

VLW und VLBS haben sich erfolgreich für Sie eingesetzt!

Im externen Anhörungsverfahren haben wir den vorgelegten Entwurf des Erlasses zur Leistungsbewertung als nicht durchführbar kritisiert. Wir haben erreicht, dass folgende Änderungen eingearbeitet werden:

  • Die Einführung des geplanten Leistungsbewertungserlasses wurde um ein Jahr verschoben – dieser tritt erst zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft.

  • Die Anzahl der vorgesehenen Leistungsnachweise wurde reduziert.
  • In den Prüfungshalbjahren wurde die Anzahl der großen Leistungsnachweise um einen verringert.

  • Die Anzahl der kleinen Leistungsnachweise wurde von sechs auf vier
    reduziert.

  • Die schriftliche Begründung bei Bekanntgabe der mündlichen Note wird freiwillig sein, nicht verpflichtend.

  • Es soll nicht mehr unter alle, sondern nur noch unter die großen Leistungsnachweise eine Kommentierung erfolgen, hier reichen ein bis zwei Sätze
  • Bei Überschreiten der „Drittelgrenze“ muss der/die Klassenelternsprecher/-in informiert werden (nicht wie ursprünglich geplant alle Erziehungsberechtigten).

Der Einsatz für Sie hat sich gelohnt!

Wir werden den Prozess weiterhin kritisch begleiten.