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Stellungnahme zur PflichtstundenVO

 

Gemeinsame Stellungnahme

zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichststunden der beamteten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO)

Der VLBS und der VLW begrüßen eine Stundenreduzierung für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen, die dort sehr gute Arbeit leisten. Durch die Änderung der Verordnung wird der stetig steigenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und den damit gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an die Grundschullehrkräfte Rechnung getragen. Als die Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen erwarten wir jedoch, dass einige längst überfällige Änderungen hinsichtlich der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen ebenfalls geändert werden. Ebenso wie im Grundschulbereich wurde zeitgleich die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich erhöht, dort aber um eine ganze Pflichtstunde. Dies begründet auch eine weitere entsprechende Vor- und Nachbereitungszeit von einer Unterrichtsstunde zu Hause sowie zusätzliche Korrekturen und Konferenzen. Im benachbarten Rheinland-Pfalz beträgt die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich 24 Unterrichtsstunden; bei einer besseren Besoldung und deutlich besseren Möglichkeiten in Funktionsstellen zu kommen, insbesondere in diejenigen der Besoldungsgruppe A14. Die Belastung der Lehrkräfte im beruflichen Bereich ist mindestens genauso gestiegen, wie die Belastung der Kollegen/-innen im Grundschulbereich. An den beruflichen Schulen gibt es mit Sicherheit die heterogenste Schülerschaft aller Schulen. Nicht unbedingt zur Entlastung hat auch die Einführung des Qualitätsmanagementsystems geführt, welches immer neue und stetig wechselnde Anforderungen an die Lehrkräfte im beruflichen Bereich stellt. Darüber hinaus ist der Begriff der Inklusion an den beruflichen Schulen seit Jahrzehnten „Alltagsgeschäft“, da viele Absolventen der Förderschulen im Saarland die Berufsbildungszentren besuchen. Dabei werden sie jedoch ab dem Übergang an die beruflichen Schulen hinsichtlich notwendiger Entlastungsstunden nicht mehr als Förderschüler im eigentlichen Sinne betrachtet. Des Weiteren leisten die beruflichen Schulen einen sehr großen Beitrag zur Beschulung der geflohenen Schülerinnen und Schülern, was für unsere Lehrkräfte mit einer sehr großen zusätzlichen Belastung verbunden ist. Die Umstellung auf lernfeldbezogene Zeugnisse bringt darüber hinaus einen sehr hohen Mehraufwand für unsere Kolleginnen und Kollegen mit sich. Ohne alle Mehrbelastungen an dieser Stelle aufzählen zu wollen, ist klar zu erkennen, dass die Anforderungen an alle Lehrkräfte (speziell auch die der Erweiterten Schulleitungen) auf ein nicht mehr erträgliches Maß angestiegen sind.

Die Pflichtstundenzahlerhöhung, die einst umgesetzt wurde, als es nicht genügend Lehrkräfte gab und um mit dieser Maßnahme den strukturellen Unterrichtsausfall zu verringern, ist nicht mehr vertretbar. Deshalb ist eine Verringerung der Pflichtstundenzahl dringend erforderlich. Wir appellieren hier an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Wenn er möchte, dass die Lehrkräfte an beruflichen Schulen mit Freude ihre Arbeit bis zum Erreichen der (nach hinten verschobenen) Altersgrenze verrichten können, darf er nicht ständig die Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen erhöhen, er muss sich auch um sie kümmern, damit Projekte wie die „Gesunde Schule“ nicht nur „leere Worte“ sind!

 

Im Einzelnen fordern wir eine Änderung der Pflichtstundenverordnung in folgenden Punkten:

 

Zu §3 der PVO:

Wir fordern eine Absenkung der Regelstundenzahl an beruflichen Schulen auf 23,5 Stunden.

 

Zu den §4 und §6 der PVO; Änderung der Gewichtungsfaktoren:

In der Anlage zur Pflichtstundenverordnung wird für die einzelnen Schulformen geregelt, welche Basiszahlen und Gewichtungsfaktoren für die Anrechnungsstunden gewährt werden.

Die Gewichtungsfaktoren bzgl. §6 für die beruflichen Vollzeit- und Teilzeitschulen müssen erhöht werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass allgemein bildende Schulen im Sek. II-Bereich hier einen Faktor g (§6) von 0,06 haben und die beruflichen Vollzeitschulformen von nur 0,03 und die Teilzeitschulformen sogar nur einen Faktor von 0,012. Jedes BBZ hat eine Vielzahl verschiedener Schulformen zu organisieren. Jede allgemein bildende Schule hat nur eine (!) Schulform zu verwalten. Bei einer angenommenen Größe von 1000 Schülerinnen und Schülern bekommt ein Gymnasium bis zu 62 Anrechnungsstunden für die Schule (was auch absolut notwendig ist), ein BBZ jedoch nur zwischen 14 und 32. Wir fordern hier eine Erhöhung des Faktors g, §6; für die beruflichen Vollzeitschulformen von 0,03 auf 0,05. Das Ungleichgewicht zu den allgemein bildenden Schulen ist nicht nachvollziehbar und muss unbedingt beseitigt werden, indem die Zahl der Anrechnungsstunden für die beruflichen Vollzeitschulformen erhöht wird. Es ist für uns ebenso nicht zu verstehen, warum die beruflichen Teilzeitschulformen in dieser Anlage der Pflichtstundenverordnung seit Jahren deutlich schlechter gestellt werden als andere Schulformen. Aus folgenden Gründen sind die Gewichtungsfaktoren unserer Meinung nach für die beruflichen Teilzeitschulformen auf das gleiche Niveau wie die für die beruflichen Vollzeitschulformen zu erhöhen:

Ø  Jeder Teilzeitschüler bzw. jede Teilzeitschülerin wird genau wie jeder Vollzeitschüler bzw. -schülerin im Verwaltungsprogramm erfasst und geführt, es erhalten alle Schülerinnen und Schüler zwei Zeugnisse im Jahr. Somit ist der Verwaltungsaufwand gleich.

Ø  Es findet eine intensive Kommunikation mit den Betrieben und den Eltern statt, vergleichbar der Kommunikation mit den Eltern in den Vollzeitschulformen.

Ø  Viele Schülerinnen und Schüler absolvieren im Laufe von zwei bis drei Jahren Schulzeit mehrere Prüfungen.

Ø  Im kaufmännischen Bereich plant die Schulleitung in jedem Schuljahr für die Kammern vier schriftliche Prüfungen für die Berufsschüler/-innen und führt sie durch (2 Zwischenprüfungen, 2 Abschlussprüfungen). Hinzu kommen die mündlichen Prüfungen zweimal im Jahr.

Ø  Die Lehrkräfte werden teilweise mit der Erstellung von Prüfungsaufgaben betraut.

Ø  Die Schulleitungsmitglieder bzw. die Lehrkräfte müssen zudem an den Sitzungen der jeweiligen Berufsbildungsausschüsse teilnehmen.

Ø  Das Organisieren der neuen Klassen dauert oft bis zu den Herbstferien, da sich viele Schüler erst verspätet einfinden.

All diese Gründe zeigen, dass der Faktor G, §4, von 0,006 auf mindestens 0,015 und der Faktor g, §6, von 0,012 auf mindestens 0,05, analog zu den beruflichen Vollzeitschulen erhöht werden muss.

 

Zum §5 der PVO:

Die weiteren Anrechnungsstunden für die Schulleitung sind nicht ausreichend. Gerade im Bereich der erweiterten Schulleitung sind die möglichen Anrechnungsstunden zu knapp bemessen. Wir fordern daher eine Erhöhung des Prozentsatzes von 90% auf 100%. Gerade für die Abteilungsleiter sind in den letzten Jahren sehr viele organisatorische Aufgaben hinzugekommen, so dass die momentane Unterrichtsverpflichtung deutlich zu hoch ist. Wir fordern eindringlich, dass diese längst überfälligen Anpassungen der Pflichtstundenverordnung an die Realität der schulischen Gegebenheiten an den Berufsbildungszentren im Zuge der Überarbeitung der Pflichtstundenverordnung vorgenommen werden.

 

Bernd Haupenthal                                                                                                          Pascal Koch

Stv. Vorsitzender VLBS                                                                                                   Vorsitzender VLW