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Russ: Gute Balance – tragfähige Lösung

Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder

(dbb) Durch die linearen Erhöhungen von 2,0 Prozent (ab 1.1.2017) und 2,35 Prozent (ab 1.1.2018), den Mindestbetrag von 75 Euro und die Ausweitung der Erfahrungsstufe 6 auf alle Entgeltgruppen hätten die Gewerkschaften bei der Bezahlung nachhaltige Verbesserungen erreicht. „Alle drei Punkte sind enorm wichtig für die Fachkräftegewinnung und die Konkurrenzfähigkeit des Landesdienstes auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem bedeutet dieser Abschluss ein willkommenes Plus im Portemonnaie der Kolleginnen und Kollegen und eine Kaufkraftstärkung für die Binnenkonjunktur“, erklärte Russ.

Bei wichtigen strukturellen Themen, etwa den Entgeltordnungen, seien Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ebenfalls vorangekommen. Russ: „Mit der verbindlichen Prozessvereinbarung zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich haben wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Modernisierung des öffentlichen Dienstes getan. Wir werden in nächster Zeit darauf zu achten haben, dass die anstehenden Fragen zu Eingruppierung und Wertigkeit nicht auf die lange Bank geschoben werden.“

„Für den dbb“, so Willi Russ abschließend, „geht es jetzt um die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen. Die ersten sechs Länder, von Bayern bis Mecklenburg-Vorpommern, haben schon angekündigt, die Tarifeinigung auch für Beamte- und Versorgungsempfänger zu übernehmen. Das ist gut und richtig, aber erst wenn alle Länder den heutigen Abschluss übertragen haben, ist die Einkommensrunde 2017 beendet.“

Weitere Informationen zum Ergebnis der Einkommensrunde sowie vorläufige Entgelttabellen, im Internet auf der dbb Homepage.

www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2017.html

 

Gemeinsame Stellungnahme

zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichststunden der beamteten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO)

Der VLBS und der VLW begrüßen eine Stundenreduzierung für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen, die dort sehr gute Arbeit leisten. Durch die Änderung der Verordnung wird der stetig steigenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und den damit gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an die Grundschullehrkräfte Rechnung getragen. Als die Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen erwarten wir jedoch, dass einige längst überfällige Änderungen hinsichtlich der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen ebenfalls geändert werden. Ebenso wie im Grundschulbereich wurde zeitgleich die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich erhöht, dort aber um eine ganze Pflichtstunde. Dies begründet auch eine weitere entsprechende Vor- und Nachbereitungszeit von einer Unterrichtsstunde zu Hause sowie zusätzliche Korrekturen und Konferenzen. Im benachbarten Rheinland-Pfalz beträgt die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich 24 Unterrichtsstunden; bei einer besseren Besoldung und deutlich besseren Möglichkeiten in Funktionsstellen zu kommen, insbesondere in diejenigen der Besoldungsgruppe A14. Die Belastung der Lehrkräfte im beruflichen Bereich ist mindestens genauso gestiegen, wie die Belastung der Kollegen/-innen im Grundschulbereich. An den beruflichen Schulen gibt es mit Sicherheit die heterogenste Schülerschaft aller Schulen. Nicht unbedingt zur Entlastung hat auch die Einführung des Qualitätsmanagementsystems geführt, welches immer neue und stetig wechselnde Anforderungen an die Lehrkräfte im beruflichen Bereich stellt. Darüber hinaus ist der Begriff der Inklusion an den beruflichen Schulen seit Jahrzehnten „Alltagsgeschäft“, da viele Absolventen der Förderschulen im Saarland die Berufsbildungszentren besuchen. Dabei werden sie jedoch ab dem Übergang an die beruflichen Schulen hinsichtlich notwendiger Entlastungsstunden nicht mehr als Förderschüler im eigentlichen Sinne betrachtet. Des Weiteren leisten die beruflichen Schulen einen sehr großen Beitrag zur Beschulung der geflohenen Schülerinnen und Schülern, was für unsere Lehrkräfte mit einer sehr großen zusätzlichen Belastung verbunden ist. Die Umstellung auf lernfeldbezogene Zeugnisse bringt darüber hinaus einen sehr hohen Mehraufwand für unsere Kolleginnen und Kollegen mit sich. Ohne alle Mehrbelastungen an dieser Stelle aufzählen zu wollen, ist klar zu erkennen, dass die Anforderungen an alle Lehrkräfte (speziell auch die der Erweiterten Schulleitungen) auf ein nicht mehr erträgliches Maß angestiegen sind.

Bilanz zum "Saarländischen Weg" gezogen

(dbb) Im achten Spitzengespräch seit 2012 haben Landesregierung und Gewerkschaften Bilanz der bisher erreichten Ziele des Projektes „Zukunftssichere Landesverwaltung" gezogen. Die meisten Themenfelder aus dem Arbeitsprogramm seien abgearbeitet, stellte der dbb saar dazu am 20. September 2016 fest.Der bisherige Weg des Dialogs ("Saarländischer Weg") zwischen Landesregierung und gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sei für die Beschäftigten und insbesondere für die Beamtenschaft angesichts der schwierigen Haushaltslage des Landes bisher von Vorteil. Für den dbb Landesbund gab es dabei wichtige Aufgaben zu bewältigen. Der von der Landesregierung beschlossene Stellenabbau sowie die weitere Personalentwicklung mussten einer umfassenden Aufgabenkritik unterzogen werden. Weitere Einschnitte bei den Beschäftigten waren zu verhindern. Die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung bei den Beamten und Versorgungsempfängern sowie der Verbleib des Saarlandes in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sollten gesichert, Arbeitsbedingungen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.Schwierigster Umsetzungsprozess bleibe der Abbau von 2.400 Stellen bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2022, um den Haushalt um 120 Millionen Euro zu entlasten, so der dbb saar. Die veränderte Bevölkerungsentwicklung, der Flüchtlingszustrom sowie die gestiegenen Anforderungen im Bereich der inneren Sicherheit machten eine mittelfristige Personalverstärkung erforderlich.

VLW und VLBS haben sich erfolgreich für Sie eingesetzt!

Im externen Anhörungsverfahren haben wir den vorgelegten Entwurf des Erlasses zur Leistungsbewertung als nicht durchführbar kritisiert. Wir haben erreicht, dass folgende Änderungen eingearbeitet werden:

  • Die Einführung des geplanten Leistungsbewertungserlasses wurde um ein Jahr verschoben – dieser tritt erst zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft.

  • Die Anzahl der vorgesehenen Leistungsnachweise wurde reduziert.
  • In den Prüfungshalbjahren wurde die Anzahl der großen Leistungsnachweise um einen verringert.

  • Die Anzahl der kleinen Leistungsnachweise wurde von sechs auf vier
    reduziert.

  • Die schriftliche Begründung bei Bekanntgabe der mündlichen Note wird freiwillig sein, nicht verpflichtend.

  • Es soll nicht mehr unter alle, sondern nur noch unter die großen Leistungsnachweise eine Kommentierung erfolgen, hier reichen ein bis zwei Sätze
  • Bei Überschreiten der „Drittelgrenze“ muss der/die Klassenelternsprecher/-in informiert werden (nicht wie ursprünglich geplant alle Erziehungsberechtigten).

Der Einsatz für Sie hat sich gelohnt!

Wir werden den Prozess weiterhin kritisch begleiten.