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AKTUELL
Mittwoch, 27. September 2023
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VLBS Newsletter /2014
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Sehr geehrtes Mitglied, wir haben in diesem Newsletter aktuelle Themen der Beruflichen Bildung und Themen der Personalvertretung für Sie zusammengestellt. |
Gesetzliche Verbesserungen im Pflegebereich auf Beamte übertragen
(dbb) Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Entscheidung des Bundeskabinetts begrüßt, über ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf der wachsenden Zahl von Pflegefällen mit rechtlichen und finanziellen Verbesserungen zu begegnen. „Wenn man der demografischen Herausforderung begegnen will, ist die Weiterentwicklung von Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz überfällig“, kommentierte der dbb-Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt am 16. Oktober 2014 in Berlin die Absicht der Großen Koalition.
„Fast die Hälfte der über zweieinhalb Millionen Pflegefälle in Deutschland wird ausschließlich durch Angehörige unterstützt, darunter überwiegend Frauen und zwangsläufig auch immer mehr Personen im Berufsleben“, erklärte Dauderstädt, „Eine Gesellschaft, die dem Phänomen wachsender Pflegebedürftigkeit gerecht werden will, muss Instrumente finden, erträgliche und angemessene Lösungen dafür anzubieten.“ Der dbb sieht in der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit und auf finanzielle Förderung durch zinslose Darlehen zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während der Freistellung einen spürbaren Fortschritt.
Die Begrenzung auf Arbeitnehmer ist dabei nicht plausibel. „Ob eine Familie von einem Pflegefall betroffen ist, hängt nicht vom Status des Ernährers ab“, so der dbb Chef. „Darum dürfen Beamtinnen und Beamte auch nicht von den geplanten Fördermaßnahmen ausgeschlossen bleiben. Familiäre und berufliche Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen, ist gerade angesichts der Altersstruktur im öffentlichen Dienst auch ein Thema für Beamtinnen und Beamte.“ Der dbb erwarte daher, dass die schon geltenden Regelungen im Bundesbeamtenrecht über Teilzeit und Vorschuss bei Pflegefällen parallel zum Arbeitnehmerbereich fortgeschrieben werden, im Bund und in allen 16 Bundesländern.
(dbb-aktuell/Heft39/2014)
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BLBS
„Bildungssackgasse Deutschland – sind Nichtakademiker alle Bildungsabsteiger?“
„Wann begreift die OECD endlich, dass das deutsche Bildungssystem anders ist“, so OStD Eugen Straubinger, Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS).
In Deutschland sind die Aufstiegschancen über die berufliche Bildung, die einen hervorragenden Ruf genießt, besser als in den anderen Ländern der OECD. Jedem Jugendlichen - unabhängig vom Wohlstand des Elternhauses - steht es offen, über den Abschluss in der dualen Ausbildung an der Berufsschule oder der Berufsfachschule an die Meister- oder Technikerschule und auch zum Studium zu gelangen.
Die berufliche Bildung ist ein qualitativ hochwertiges Fundament, auf dem jeder Jugendliche aufbauen kann.
„Vom Lokomotivführer zum Professor; die Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems eröffnet den Jugendlichen alle Aufstiegschancen, egal welcher Herkunft sie entstammen“, so Eugen Straubinger.
mehr: http://www.blbs.de/aktuell/nachrichten/2014/140911_bildungssackgasse.html
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DIHK
Attraktive Karrierewege für Studien-abbrecher: Mehr berufliche Bildung wagen
Schlagworte wie "Akademisierungswahn" oder "Academic Drift" beschreiben eine Entwicklung, die von Politik und Wirtschaft mit Sorge verfolgt wird: Das bedarfsgerechte Verhältnis von Facharbeitern und Meistern auf der einen Seite und Akademikern auf der anderen Seite ist gefährdet. Die Zahl der Studienanfänger hat sich seit 2003 von 377.000 auf 506.000 im Jahr 2013 erhöht. Damit gibt es inzwischen fast so viele Studien- wie Ausbildungsanfänger.
Zugleich können in allen Branchen Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. Vor allem kleinere Betriebe gehen im Wettbewerb immer häufiger leer aus. Im Ergebnis mangelt es zunehmend an beruflich gebildeten Fachkräften: Allein im MINT-Bereich fehlen davon bis Ende 2020 rund 1,4 Millionen – und "nur" 150.000 Akademiker.
mehr: http://www.dihk.de/presse/thema-der-woche
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Rheinland-Pfalz
Verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Sozialstaatssekretär David Langner und Bildungsstaatssekretär Hans Beckmann unterzeichneten heute gemeinsam mit Heidrun Schulz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, eine Kooperationsvereinbarung, um die Chancen junger Menschen auf einen Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen.
"Mit den Unterschriften wird die verbindliche Kooperation der Partner zur verbesserten beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf besiegelt", so die Partner.
"Wir haben das Fachwissen von Expertinnen und Experten aus Schulen, von Fachkräften der Integrationsfachdienste und der Arbeitsagenturen gebündelt und zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst", erklärten Langner, Beckmann und Schulz. Damit sollen junge Menschen mit Behinderung auf dem Weg zu Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbständigkeit begleitet und ein verbesserter Zugang zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit eröffnet werden.
http://mbwwk.rlp.de/einzelansicht/archive/2014/october/article/verbesserte-chancen-auf-dem-arbeitsmarkt-fuer-schuelerinnen-und-schueler-mit-behinderung-1/
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Herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft
hier: mögliche Auswirkungen auf den Familienzuschlag (vgl. dbb Info Nr. 27/2014)
Die Absenkung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Da der besoldungsrechtliche Familienzuschlag vom Bezug von Kindergeld abhängig ist, ist es zur Wahrung eventueller Rechte geboten, aktiv zu werden.
Wie mit dbb Info Nr. 27/2014 berichtet, wird sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Frage beschäftigen, ob die von 27 auf 25 Jahre herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist (Az. 2 BvR 646/14).
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 war u. a. die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre abgesenkt worden. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ein früheres Verfahren in gleicher Sache nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG Beschluss vom 22. Oktober 2012, 2 BvR 2875/10), jedoch ist aufgrund der positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu anderen in dem Gesetz getroffenen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass die Herabsetzung der Altersgrenze der Kinder verfassungswidrig ist.
Aufgrund dessen hatte der dbb bereits allen Eltern, die durch die Regelungen Nachteile erleiden, geraten, gegen Kindergeld- bzw. Steuerbescheide binnen eines Monats Einspruch einzulegen und unter Verweis auf das laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellen, hätte diese Entscheidung auch Auswirkungen auf die Gewährung des Familienzuschlages, da gemäß § 40 BBesG sowie der entsprechenden landesbesoldungsrechtlichen Regelungen der Familienzuschlag grundsätzlich der Gewährung des Kindergeldes folgt.
Insofern wird allen Beamtinnen und Beamten, die durch die herabgesetzte Altersgrenze Nachteile erleiden, geraten, nicht nur gegen den Kindergeld- bzw. Steuerbescheid binnen eines Monats Einspruch einzulegen, sondern unter Verweis auf das laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht auch bei ihrem Dienstherrn die Gewährung des Familienzuschlages für das in Betracht kommende Kind zu beantragen.
Der Antrag müsste zur Rechtswahrung binnen des laufenden Haushaltsjahres erfolgen und sollte ebenfalls das Ruhen des Verfahrens beinhalten.
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Rechtsprechung
Beginn und Ende des unfallfürsorgerechtlich geschützten Bereichs
Auf Flächen, über deren Nutzung ein Dritter allein entscheiden kann, findet kein allgemeiner Verkehr statt. Unfälle auf diesen Flächen unterliegen selbst dann nicht der Unfallfürsorge des § 31 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG, wenn sie sich auf dem Weg zwischen Dienststelle und Wohnung des Beamten ereignen.
BVerwG, Urteil v. 25.11.2013 – 2 C 9.12 –
Dienstunfall bei Wegunterbrechung
Bei einer mehrtägigen Dienstreise mit notwendiger Übernachtung sind die unmittelbaren Wege zwischen Ort der Übernachtung und Bestimmungsort zum Dienstantritt und nach Dienstende Teil der Dienstreise. Auf diesen Wegen besteht Dienstunfallschutz nach § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG. Eine kurzzeitige Unterbrechung des unmittelbaren Wegs für eine private Verrichtung lässt den Dienstunfallschutz nach § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG im allgemeinen Verkehrsraum nicht entfallen. Der Einkauf von Lebensmitteln oder anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf dem unmittelbaren Weg vom Bestimmungsort der dienstlichen Tätigkeit zum Übernachtungshotel ist regelmäßig noch durch die Erfordernisse der Dienstreise geprägt.
BVerwG, Urteil v. 10.12.2013 – 2 C 7.12 –
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Überblick über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften
Inhalt: Anhebung der Altersgrenzen zum 1.Januar 2015, Abschlagsregelungen, Übergangsregelungen, Einführung einer Familienpflegezeit
www.dstg-saar.de/pdfs/2014/140528_beamtengesetz.pdf
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Bis zu 12 Prozent der Jugendlichen ohne Abschluss
Die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss ist seit Jahren rückläufig. Dennoch verließen 2012 immerhin 5,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler aus den allgemeinbildenden Schulen das Schulsystem ohne einen Abschluss. Besonders betroffen sind Jugendliche in den neuen Ländern. Den Negativrekord hält Mecklenburg-Vorpommern.
Dort blieben 12,4 Prozent der Jugendlichen ohne Schulabschluss, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 11,5 Prozent und Sachsen mit 9,8 Prozent. Der bundesweite Durchschnitt lag 2012 bei 5,5 Prozent. Insgesamt starten männliche Jugendliche weitaus häufiger als Mädchen und doppelt so viele ausländische wie deutsche Kinder ohne einen Schulabschluss ins Erwerbsleben.
http://bildungsklick.de/a/92460/bis-zu-12-prozent-der-jugendlichen-ohne-abschluss/
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UNESCO-Kommission
Leitlinien zur Inklusiven Bildung neu aufgelegt
Inklusion ist das große bildungspolitische Thema in Deutschland. Wie gemeinsames Lernen gelingen kann, darüber informiert die deutsche Neuauflage der UNESCO-Publikation "Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik".
Die dritte Auflage klärt über das Konzept auf, informiert über die relevanten internationalen Verträge und gibt Empfehlungen zur Umsetzung in Deutschland. Herausgeber ist die Deutsche UNESCO-Kommission in Kooperation mit der Aktion Mensch.
Die Neuauflage enthält die Ergebnisse des bundesweiten Gipfels "Inklusion – Die Zukunft der Bildung", der in diesem Jahr in Bonn stattfand. Vertreter aus der Bildung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hatten dort Empfehlungen und Lösungsansätze erarbeitet, um eine inklusive Bildung von der Kindheit bis ins Erwachsenenalter sicherzustellen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Behinderung und Lernbedürfnissen. Zu den genannten Herausforderungen gehören unter anderem Aufklärung und Netzwerkarbeit, Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Barrierefreiheit an Bildungseinrichtungen.
mehr:http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Bildung/2014_Leitlinien_inklusive_Bildung.pdf
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